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Die Rechnung kommt von allein

Sobald gebucht ist, entsteht die passende Rechnung und geht per E-Mail an deinen Kunden. Mit deinem Briefkopf und zugleich als E-Rechnung, ohne dass du etwas dafür tun musst.

Bereit für die E-Rechnung

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 wird sie für Rechnungen an Firmenkunden schrittweise Pflicht. Mit verleih.online ist jede Rechnung automatisch eine E-Rechnung.

Das PDF

Zum Lesen und Ablegen, mit deinem Briefkopf. So bekommt jeder Kunde seine Rechnung.

Die E-Rechnung

Steckt im selben PDF. Das Buchhaltungsprogramm deines Kunden übernimmt daraus alle Angaben, ohne dass jemand etwas abtippt.

Die XRechnung

Für Behörden und öffentliche Auftraggeber. Die Leitweg-ID hinterlegst du einmal beim Kunden, die Datei lädst du an der Rechnung herunter.

Wenn sich etwas ändert

Gutschrift bei Stornierung

Wird eine Buchung storniert, entsteht automatisch eine Gutschrift mit Bezug zur Rechnung und geht an deinen Kunden.

Korrektur einer Rechnung

Stimmt etwas nicht, legst du eine Korrektur an. Sie ersetzt die Rechnung mit neuer Nummer, verweist auf das Original und hält den Grund fest.

Alle Rechnungen im Blick

In der Übersicht siehst du, was offen und was bezahlt ist. Online bezahlte Rechnungen sind sofort als bezahlt vermerkt, Überweisungen markierst du selbst.

Für deine Steuerberatung exportierst du die Rechnungen eines beliebigen Zeitraums als Excel- oder CSV-Datei. Ist dein Buchhaltungsprogramm angebunden, kommen bezahlte Rechnungen und Gutschriften dort von selbst an.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Das betrifft Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 alle übrigen. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Was im Einzelnen für deinen Betrieb gilt, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Wo hinterlege ich meine Firmendaten?

In den Einstellungen: Logo, Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer oder USt-IdNr., Handelsregister, Zahlungsziel und Fußtext. Jede Rechnung übernimmt diese Angaben, auch für die E-Rechnung.

Kann ich Rechnungen auch ohne Buchung schreiben?

Ja. Du legst eine Rechnung direkt an und wählst Kunde, Artikel oder eigene Positionen sowie Rechnungs- und Fälligkeitsdatum.

Funktioniert das auch als Kleinunternehmer?

Ja. Dann steht der Hinweis nach § 19 UStG auf der Rechnung, und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kann ich eine Rechnung noch einmal verschicken?

Ja. An jeder Rechnung kannst du sie erneut per E-Mail senden, auf Wunsch mit Kopie an weitere Empfänger und eigenem Betreff.

Probier es mit einer Testbuchung aus

Leg in deiner kostenlosen Testinstanz von verleih.online eine Buchung an und sieh dir die fertige Rechnung an.

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